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   FG Berlin, 24.01.1997 - 9 K 9293/96   

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FG Berlin, 24.01.1997 - 9 K 9293/96 (https://dejure.org/1997,9397)
FG Berlin, Entscheidung vom 24.01.1997 - 9 K 9293/96 (https://dejure.org/1997,9397)
FG Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 9 K 9293/96 (https://dejure.org/1997,9397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung verrechenbarer Verluste im Sinne des § 15a Abs. 4 EStG bei Personengesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch vor 1995 zulässig - keine Anwendung der Übergangsregelung gem. § 52 Abs. 19 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Satz 3 Nr. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Feststellung verrechenbarer Verluste im Sinne des § 15a Abs. 4 EStG bei Personengesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch vor 1995 zulässig - keine Anwendung der Übergangsregelung gem. § 52 Abs. 19 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Satz 3 Nr. 2 EStG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.11.1994 - IX R 9/93

    Vermögensübertragung

    Auszug aus FG Berlin, 24.01.1997 - 9 K 9293/96
    Es ist ferner nicht entscheidungserheblich, ob die Einlage des Grundstücks in das Betriebsvermögen der Antragstellerin als anschaffungsähnlicher Vorgang zu werten ist, der sich ggf. auf die Abschreibungsmöglichkeiten nach § 14a Berlinförderungsgesetz - BerlinFG - auswirkt (vgl. Kirchhof / Söhn, EStG -Kommentar, § 6 Rdnr. F 13; Urteil des BFH vom 8. November 1994 IX R 9/93, BStBl II 1995, 170).
  • BFH, 05.05.1981 - VIII B 26/80

    Zur Frage der Zurechnung von Verlustanteilen eines Kommanditisten aus der

    Auszug aus FG Berlin, 24.01.1997 - 9 K 9293/96
    Für Personengesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung war dagegen eine Übergangsregelung nicht erforderlich, weil auf der Grundlage des 100%-Erlasses der Finanzverwaltung, der im Ergebnis durch den Beschluß des BFH vom 5. Mai 1981 VIII B 26/80 (BStBl II 1981, 574) bestätigt wurde, eine Zurechnung von Werbungskosenüberschußanteilen auf Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung schon vor der gesetzlichen Neuregelung nicht zulässig war (vgl. Urteil des BFH vom 8. September 1992 IX R 335/87, BStBl II 1993, 281).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin, 24.01.1997 - 9 K 9293/96
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind danach zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung dieses Bescheides anhand des aktenkundigen Tatbestands neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluß des BFH vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BStBl III 1967, 182; seitdem ständige Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

    Auszug aus FG Berlin, 24.01.1997 - 9 K 9293/96
    Mit dieser besonderen Übergangsregelung wollte der Gesetzgeber für den Bereich des sozialen Wohnungsbaus für einen längeren Zeitraum die bis zur Einfügung des § 15a EStG bestehenden Verlustausgleichsmöglichkeiten aufrechterhalten, um Investitionen auf diesem Gebiet zu fördern (vgl. Beschluß des BFH vom 14. Februar 1989 IV B 33/88, BStBl II 1989, 516).
  • BFH, 26.01.1995 - IV R 23/93

    Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von

    Auszug aus FG Berlin, 24.01.1997 - 9 K 9293/96
    Die Antragstellerin ist antragsbefugt, da die Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung ihres Gewinns verbunden worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1995 IV R 23/93, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 467).
  • BFH, 08.09.1992 - IX R 335/87

    Zurechnung von Werbungskostenüberschussanteilen

    Auszug aus FG Berlin, 24.01.1997 - 9 K 9293/96
    Für Personengesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung war dagegen eine Übergangsregelung nicht erforderlich, weil auf der Grundlage des 100%-Erlasses der Finanzverwaltung, der im Ergebnis durch den Beschluß des BFH vom 5. Mai 1981 VIII B 26/80 (BStBl II 1981, 574) bestätigt wurde, eine Zurechnung von Werbungskosenüberschußanteilen auf Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung schon vor der gesetzlichen Neuregelung nicht zulässig war (vgl. Urteil des BFH vom 8. September 1992 IX R 335/87, BStBl II 1993, 281).
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